Abrechnung von Füllungen - dentalmagazin.de
2001-5-20 · Die GOZ-Nummern 2060, 2080, 2100 und 2120 gelten für alle Kavitäten, die in adhäsiver Restaurationstechnik mit Kompositmaterialien sowohl an Front- als auch an Seitenzähnen versorgt werden. Die Leistung wird je Kavität, also bei getrennten Kavitäten ggf. auch mehrfach je …